KSETA - Organisation

 

Organe der KSETA

 

  • der Vorstand
  • der Wissenschaftliche Rat
  • das Zulassungsgremium
  • die Doktorandenversammlung
  • der Beirat

 

Vorstand

 

Mitglieder des Vorstands sind der Sprecher der KSETA, die stellv. Sprecher der KSETA, weitere vom Wissenschaftlichen Rat aus seiner Mitte gewählte Mitglieder, zwei Doktorandenvertreter, der Geschäftsführer und die Gleichstellungsbeauftragte. Ein Vertreter des KHYS nimmt an den Sitzungen beratend teil. Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten der KSETA zuständig. Er entscheidet das akademische Tagesgeschäft wie Seminarprogramme, lädt wissenschaftliche Gäste ein und gestaltet das Kursprogramm. Er entscheidet Personalangelegenheiten wie die Auswahl von Geschäftsführer und Bürokräften, bearbeitet Organisationsfragen, die die gesamte KSETA oder große Teile davon betreffen und bestimmt die KSETA-Vertreter in KIT-Gremien.

 

Wissenschaftlicher Rat

 

Stimmberechtigte Mitglieder des Wissenschaftlichen Rats sind alle Principal Investigators von KSETA und vier gewählte Doktorandenvertreter. Die Gesamtzahl der Principal Investigators darf 50 nicht übersteigen. Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates

Der Sprecher der KSETA beruft den Wissenschaftlichen Rat mindestens einmal im Jahr ein und leitet die Sitzung. Der Wissenschaftliche Rat wählt den Sprechers, die stellv. Sprecher, die Mitglieder des Vorstands und die Mitglieder des Zulassungsgremiums. Er entscheidet über die Zulassung neuer Principal Investigators, richtungsweisende Aufteilung der finanziellen Mittel in Budgets für Doktorandenstellen, Kursprogramm, Gastwissenschaftler und Sonstiges. Er definiert das Zulassungsverfahren, das Ausbildungsprogramms und das Betreuungskonzepts und entscheidet über langfristige Aufenthalte von Gastwissenschaftlern (für z.B. Forschungssemester).

 

Zulassungsgremium

 

Das Zulassungsgremium besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes außer den Doktorandenvertretern und den vom Wissenschaftlichen Rat gewählten Mitgliedern und umfasst höchstens 30 Personen. Mitglieder des Zulassungsgremiums

Das Zulassungsgremium wählt die KSETA-Doktoranden aus den Bewerbern und entscheidet über finanzielle Unterstützung eines Doktoranden aus KSETA-Mitteln. Eine finanzielle Förderung aus KSETA-Mitteln über den 36. Monat der Promotionszeit hinaus ist ausgeschlossen. Das Gremium ordnet Doktoranden der beteiligten Institute, die nicht von KSETA finanziert werden, als KSETA Kollegiaten zu und entscheidet über die Vergabe der Übergangsfinanzierung der Promovierten als PostDocs.

 

Doktorandenversammlung

 

Die Doktorandenversammlung besteht aus allen Doktoranden, die Mitglied der KSETA sind (KSETA-Fellows). Sie wird einmal pro Jahr vom Sprecher von KSETA einberufen, der sie darüber hinaus jedesmal einberufen muss, wenn die Mehrheit der gewählten Doktorandenvertreter im Wissenschaftlichen Rat dies wünscht.

Die Doktorandenversammlung wählt vier Doktorandenvertreter in den Wissenschaftlichen Rat (davon zwei in den Vorstand) für die Dauer von einem Jahr in geheimer Wahl. Eine Wiederwahl ist möglich. Die beiden Vertreter mit den meisten Stimmen sind zugleich Doktorandenvertreter im Vorstand. Für beide Gremien gilt die Regel, dass bei Verzicht das Mandat auf die Person mit den nächstmeisten Stimmen übergeht. Die Doktorandenvertreter im Vorstand dürfen sich bei Verhinderung durch die anderen Doktorandenvertreter im Wissenschaftlichen Rat vertreten lassen.

Die Doktorandenversammlung formuliert Vorschläge für das Ausbildungsprogramm, Strukturfragen und soziale Veranstaltungen. Liste der Doktoranden

 

Beirat

 

Der Beirat berät und unterstützt die Leitung der KSETA in ihrer Tätigkeit. Er ist personenidentisch zum KCETA-Beirat.